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   BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95   

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BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95 (https://dejure.org/1996,2049)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1996 - 1 StR 624/95 (https://dejure.org/1996,2049)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95 (https://dejure.org/1996,2049)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 334
  • StV 1996, 471
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95
    Der 4. Strafsenat hat in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95 -, der sich der Senat im Kern anschließt, unter Hinweis auf frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs näher ausgeführt, es müsse vermieden werden, daß es durch die Zufälligkeiten der Gesamtstrafenbildung trotz gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Straftaten entgegen §§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1 Satz 2 StGB im Ergebnis statt zu einer Verschärfung der Einsatzstrafe zu einer Kumulation der verhängten Strafen kommt.
  • EGMR, 20.11.1989 - 11454/85

    KOSTOVSKI v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95
    Nach dem Zweck der Regelung dürfte Zeuge jeder sein, dessen Aussage vor Gericht als Beweismittel zur Entscheidungsfindung verwendet wird; soweit es um die Ausübung des Fragerechts geht, auch der Mitangeklagte (Gollwitzer aaO. S. 151 f. m.w.Nachw. FN 16 sowie ders. in LR, Art. 6 MRK/Art. 14 IPBPR Rdn. 214; vgl. auch EKMR i.S. Unterpertinger ./. Österreich EuGRZ 1987, 151 [richtig: EuGRZ 1987, 147, 151 - d. Red.] ; Peukert, EuGRZ 1980, 247, 266 FN 219. Zur autonomen Auslegung des Begriffs Zeuge vgl. auch EGMR i.S. Kostovski ./. Niederlande StV 1990, 481, 482).
  • EGMR, 24.11.1986 - 9120/80

    UNTERPERTINGER v. AUSTRIA

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95
    Nach dem Zweck der Regelung dürfte Zeuge jeder sein, dessen Aussage vor Gericht als Beweismittel zur Entscheidungsfindung verwendet wird; soweit es um die Ausübung des Fragerechts geht, auch der Mitangeklagte (Gollwitzer aaO. S. 151 f. m.w.Nachw. FN 16 sowie ders. in LR, Art. 6 MRK/Art. 14 IPBPR Rdn. 214; vgl. auch EKMR i.S. Unterpertinger ./. Österreich EuGRZ 1987, 151 [richtig: EuGRZ 1987, 147, 151 - d. Red.] ; Peukert, EuGRZ 1980, 247, 266 FN 219. Zur autonomen Auslegung des Begriffs Zeuge vgl. auch EGMR i.S. Kostovski ./. Niederlande StV 1990, 481, 482).
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95
    Dort ging es um die Nichteinbeziehbarkeit einer Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe wegen einer Zäsurwirkung (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85

    Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95
    Dort ging es um die Nichteinbeziehbarkeit einer Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe wegen einer Zäsurwirkung (vgl. BGHSt 33, 230; 33, 367).
  • BGH, 01.07.1988 - 2 StR 311/88

    Verletzung einer gerichtlichen Hinweispflicht - Erforderlichkeit eines Hinweises

    Auszug aus BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95
    Sie wäre, hierauf sei mit Blick auf den Angeklagten hingewiesen, im übrigen auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des 2. Strafsenats - 2 StR 311/88 - vom 1. Juli 1988 (Bl. 4), auszugsweise abgedruckt in NStZ 1989, 220, mangels Beruhens der Entscheidung auf einem insoweit möglichen Rechtsfehler offensichtlich unbegründet gewesen.
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Dabei wird das Fragerecht auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Recht der Verteidigung insgesamt verstanden (BGH StV 1996, 471).

    Dabei reicht es nicht aus, nur die Vernehmungsperson befragen zu können, denn Zeuge im Sinne des Art. 6 Abs. 3 Buchst. d MRK ist die originäre Auskunftsperson (Fälle Kostovski Nr. 40; Asch Nr. 25; ebenso BÖH StV 1996, 471; BGH NStZ 1993, 292, Gollwitzer aaO Art. 6 MRK Rdn. 214, 223).

    In Fällen der vorliegenden Art muß die Justiz von sich aus aktiv werden mit dem Ziel, daß die Verteidigung (zum Begriff siehe BGH StV 1996, 471) Gelegenheit hat, Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen ("requires the Contracting States to take positive steps": EGMR Fall Barberà Nr. 78).

  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 18/16

    Strafzumessung (Serientaten; Bemessung der Gesamtstrafe: zu hohes Strafübels

    Dabei muss es nicht nur darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, sondern auch erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 313, vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11, vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95 - juris Rn. 14 und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234; Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 408/14 - juris Rn. 7).
  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 408/14

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung einer einzubeziehenden

    Es muss also darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen gehalten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 aaO, vom 14. November 1995 - 4 StR 639/95, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11, vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95, und vom 17. April 2008 - 4 StR 118/08, NStZ-RR 2008, 234).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97

    Bildung mehrerer Gesamtstrafen (Zäsurwirkung; Höchstgrenze des § 38 Abs. 2 StGB)

    Auch hier muß der Tatrichter erkennen lassen, er sei sich bewußt gewesen, daß er das Gesamtstrafmaß für schuldangemessen hält (BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschl. v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Strafzumessungserwägungen und

    Im übrigen lassen die Strafzumessungserwägungen nicht erkennen, ob sich der Tatrichter bei der Bemessung der beiden Gesamtfreiheitsstrafen des sich ergebenden Gesamtstrafübels von acht Jahren Freiheitsstrafe bewußt gewesen ist und dieses für schuldangemessen erachtet hat (vgl. BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 31.01.2001 - 3 StR 237/00

    Anwesenheitsrecht des Beschuldigten oder seines Verteidiger bei Vernehmung des

    Die Darlegungen des 1. Strafsenats im Urteil vom 25. Juli 2000 (BGHSt 46, 93) sowie im Beschluß vom 30. Januar 1996 (BGHR StPO § 240 II Angeklagter 1 = StV 1996.471), auf die die Revision abhebt, gäben dazu ebenfalls keine Veranlassung: Auch Artikel 6 Abs. 3 Buchst. d EMRK und Artikel 14 Abs. 3 Buchst e IPBPR garantieren das Fragerecht nur bei Fragen an den Belastungszeugen und nicht bei solchen an den Mitbeschuldigten.
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 287/97
    Zwar hat der Senat entschieden, daß der Tatrichter, der mehrere Taten gleichzeitig abzuurteilen hat, Nachteile bei der Strafzumessung ausgleichen muß, wenn die Zäsurwirkung von Vorverurteilungen der Bildung einer einheitlichen Gesamtstrafe aus den wegen der abzuurteilenden Taten verhängten Strafen entgegensteht; er muß insoweit darauf achten, daß das Gesamtstrafübel den Unrechts- und Schuldgehalt der Taten nicht übersteigt (BGHSt 41, 310, 313 und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 11; ebenso BGH NStZ-RR 1996, 227 ; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 06.03.1996 - 2 StR 36/96

    Gesamtstrafe - Zäsurwirkung von Vorverurteilungen - Serie gleichgelagerter

    Die Folge kann sein, daß die Gesamtstrafen in einem solchen Maß herabzusetzen sind, daß insgesamt eine gerechte Bestrafung des Angeklagten erreicht wird (BGH NJW 1996, 667 [BGH 09.11.1995 - 4 StR 650/95]; BGH, Beschl. v. 14. November 1995 - 4 StR 639/95 und v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 07.01.1997 - 1 StR 727/96

    Beurteilung der Bildung mehrerer Gesamtstrafen nach Zäsurwirkung einer

    Es muß also darlegen, daß es sich dieser Sachlage bewußt gewesen ist und erkennen lassen, daß es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen angesehen hat (BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschl. vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
  • BGH, 12.03.1997 - 1 StR 63/97

    Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Verurteilung - Erforderlichkeit der

    Es muß in den Urteilsgründen darlegen, daß es sich dieser Sachlage bewußt gewesen ist, und erkennen lassen, daß es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen erachtet hat (BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95 - und vom 7. Januar 1997 - 1 StR 727/96).
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